Sollten Sie sich für eine Behandlung durch mich entscheiden, so kommt ein privatrechtlicher Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und mir zustande. Die Abrechnung der Behandlungskosten erfolgt dann durch Privatrechnung an Sie persönlich.

Ich nutze zur Abrechnung die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ). Ich wende den vorgeschriebenen und üblichen Steigerungssatz von 1,8- fach auf technische und 2,3- fach auf ärztliche Leistungen an. Eine osteopathische Sitzung kann je nach Erfordernis zwischen 20 bis 60 Minuten dauern. Die Kosten können demzufolge vorbehaltlich der vorgeschriebenen Einzelleistungsabrechnung zwischen ca. 80 bis 150 € je Sitzung schwanken.

Im Normalfall wird eine Erstbehandlung ca. 130 € und die Folgebehandlung ca. 110 € kosten.

Je nach dem, wie Sie krankenversichert sind, kann es zudem sein, daß Sie zumindest einen Teil der Kosten der osteopathischen Behandlung von Ihrer Krankenversicherung zurückerstattet bekommen können. Dies richtet sich danach, bei welcher Krankenversicherung Sie Mitglied sind.

Unter der u.g. Internetadresse finden Sie eine Übersicht der derzeit von den gesetzlichen Krankenkassen erstatteten Kosten.

www.osteokompass.de

Privatversicherte müssen bitte direkt mit Ihrer Kasse klären ob eine Erstattung für ärztlich durchgeführte Osteopathie und Akupunktur in ihrem Vertrag enthalten ist und erstattet wird.

Unabhängig davon erhalten Sie in jedem Fall eine Rechnung als Selbstzahler, die Sie zunächst selbst begleichen. Entweder per Banküberweisung binnen 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung oder direkt bar im Anschluss an Ihren Termin.

Für genauere Informationen stehe ich Ihnen gerne per Mail oder telefonisch zur Verfügung